
Von unmittelbarer Ausführung spricht man, wenn eine Gefahrenabwehrbehörde eine Maßnahme der Gefahrenabwehr ohne Benachrichtigung des Störers (Verantwortlichen) selbst ausführt, weil durch die Inanspruchnahme des Störers der Zweck nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden könnte (z.B. § 8 HSOG). Bei der unmittelbaren Ausführung fallen Gr...
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